Persönlich
Beratung auf Augenhöhe und kurze Wege.
Steuerberatung
Steuerberatung in Gänserndorf für Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen mit Kompetenz, Sorgfalt und einem klaren Blick für das Wesentliche.

Beratung auf Augenhöhe und kurze Wege.
Transparente Abläufe und zuverlässige, fristgerechte Umsetzung
Komplexe Sachverhalte und Zahlen verständlich aufbereitet
Wir sind eine familiengeführte Steuerberatungskanzlei am Standort Gänserndorf, die mit Steuerberatung, Bilanzierung, Buchhaltung und Personalverrechnung ein umfangreiches Serviceangebot aus einer Hand anbietet.
Umfassendes Leistungsangebot für KMU und Privatpersonen
Gerne beraten wir Sie auch zu Spezialthemen, wie etwa:
Gerne erstellen wir Ihren Jahresabschluss, der selbstverständlich sämtlichen gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Laufende Buchhaltung mit klaren Abläufen, verlässlichen Auswertungen und persönlicher Betreuung.
Verlässliche Lohn- und Gehaltsverrechnung samt laufender Beratung zu arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen.
Planrechnung, Controlling, Investitionsberatung und betriebswirtschaftliche Begleitung.
Unsere Kanzlei wurde 1990 von Frau Mag. Brigitte Edinger gegründet. Seit 2018 ist auch Sohn Markus Edinger, MSc (WU) federführend in der Kanzlei tätig. Aktuell besteht unser Team aus zehn Personen.

Steuerberater
Mein Anspruch ist es unsere KlientInnen stets optimal und am aktuellsten Stand der Rechtslage zu beraten. Besondere Freude bereitet mir der persönliche Kontakt mit unseren KlientInnen.

Wirtschaftsprüferin & Steuerberaterin
Unmittelbar nach Abschluss des Studiums begann ich meine Karriere in einer Steuerberatungskanzlei. Schnell wurde mir klar, dass dies der richtige Beruf für mich ist. Im Jahr 1990 konnte ich mir schließlich den Traum der Selbständigkeit erfüllen. Besonders freue ich mich, dass ich seit 2018 gemeinsam mit meinem Sohn Markus das Unternehmen führen darf.

Zahlungseingänge für Leistungen, die noch im Zeitraum der Geltung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung erbracht und ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wurden, sind auch bei späterer Vereinnahmung weiterhin steuerbefreit.
Die Abgrenzung zwischen Einkünften aus Gewerbebetrieb und Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist bei der kurzfristigen Vermietung oftmals nicht eindeutig.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied, dass die Bemessungsgrundlage der Gebühr eines Mietvertrages mit bestimmter und unbestimmter Dauer die Höchstgrenze des 18-fachen Jahreswertes überschreiten kann.
Insbesondere für Selbständige stellt sich die Frage, ob und inwieweit die für Studienreisen anfallenden Aufwendungen steuerlich als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können.
Alle Steuertipps ansehenFür Erstgespräche, Rückfragen oder Bewerbungen erreichen Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular.
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 8:00 bis 16:30 Uhr
Freitag 8:00 bis 14:00 Uhr
Standort
Hauptstraße 15/2. Stock 2230 Gänserndorf